Unternehmen vom Westbalkan und aus der Türkei
Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien, Kosovo und die Türkei sind zollrechtlich Drittländer.
Drittländer
Die Staaten des Westbalkans sind keine Mitglieder der EU. Die Türkei bildet mit der EU für die meisten gewerblichen Waren eine Zollunion, gehört aber nicht zum Zollgebiet der Union. In all diesen Fällen werden Waren beim Eingang in die EU und beim Ausgang aus der EU beim Zoll angemeldet, und ein Unternehmen, das in der EU als Einführer, Ausführer oder Anmelder auftritt, braucht eine EORI-Nummer.
Slowenien hat keine Grenze zu einem Nicht-EU-Land
Kroatien ist seit 2013 Mitglied der EU. Straßentransporte aus Serbien oder Bosnien und Herzegowina gelangen daher in Kroatien oder Ungarn in die EU, nicht in Slowenien. Slowenien kann trotzdem der Mitgliedstaat Ihrer ersten Zollhandlung sein, zum Beispiel wenn die Waren im Versandverfahren weiterlaufen und die Einfuhranmeldung bei einer slowenischen Zollstelle abgegeben wird, oder wenn sie auf dem Seeweg in Koper oder per Luftfracht in Ljubljana ankommen.
Prüfen Sie zuerst Ihren Fall
Welcher Mitgliedstaat zuständig ist, hängt davon ab, wer welche Anmeldung wo abgibt. Bitte klären Sie das vor dem Antrag mit Ihrem Spediteur oder Zollagenten. Wird Ihre erste Anmeldung in Kroatien abgegeben, ist für Ihre EORI-Nummer die kroatische Zollverwaltung zuständig, nicht die FURS.
Frachtführer im TIR-Verfahren
Von zugelassenen Inhabern von Carnets TIR verlangt die FURS eine Kopie des Carnets TIR, auf der die Identifikationsnummer des Inhabers lesbar ist.